Kosten


Allgemeines

Meine Leistungen für Sie werden entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet oder die Vergütung wird mittels einer Honorarvereinbarung zwischen uns frei vereinbart. Eine Honorarvereinbarung kann in Form einer Pauschalvergütung oder Zeitvergütung in Frage kommen.

Gerne erörtere ich mit Ihnen vorab die speziell für Ihr rechtliches Anliegen günstigste Variante. Im Einzelfall kann auch über die Möglichkeit einer Ratenzahlung gesprochen werden.


 

Gerade in Fällen, in denen der Streitwert niedrig ist, decken die Gebühren nach dem RVG noch nicht einmal annähernd die Kosten. Um Ihre Interessen auch in derartigen Fällen angemessen vertreten zu können, ist beispielsweise eine Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen in Erwägung zu ziehen.

Erstberatung

Prozesskosten-/ Beratungshilfe

Eine Erstberatung kostet Sie nach dem RVG
höchstens € 190,00 zzgl. MwSt. und eventuelle Auslagen.

Im Rahmen einer ersten Beratung gebe ich Ihnen gerne einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten.


 

Sollten Sie die Gerichtskosten und meine Vergütung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, gibt es die Möglichkeit der Prozesskosten- und Beratungshilfe.

Sowohl Prozesskostenhilfeanträge als auch Beratungshilfeanträge erhalten Sie in meiner Kanzlei.

Vorschuss

 

Nach Mandatserteilung werde ich Ihnen in der Regel einen Vorschuss für meine Tätigkeit in Rechnung stellen.

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