Meine Leistungen für Sie werden entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet oder die Vergütung wird mittels einer Honorarvereinbarung zwischen uns frei vereinbart. Eine Honorarvereinbarung kann in Form einer Pauschalvergütung oder Zeitvergütung in Frage kommen.
Gerne erörtere ich mit Ihnen vorab die speziell für Ihr rechtliches Anliegen günstigste Variante. Im Einzelfall kann auch über die Möglichkeit einer Ratenzahlung gesprochen werden.
|
Gerade in Fällen, in denen der Streitwert niedrig ist, decken die Gebühren nach dem RVG noch nicht einmal annähernd die Kosten. Um Ihre Interessen auch in derartigen Fällen angemessen vertreten zu können, ist beispielsweise eine Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen in Erwägung zu ziehen.
|